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Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Der Endverbraucher ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.

Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle, im örtlichen Handel oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben. Sie dürfen Ihre Batterien auch gerne, ausreichend frankiert, an uns zurücksenden.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Batterien bei der Abgabe vollständig entladen sind, bzw. gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B. durch Abisolieren der blanken Kontakte mit Klebeband).

Das Batteriegesetz schreibt eindeutig vor, dass cadmiumhaltige Batterien nicht mehr verkauft werden dürfen. (§ 3 II BattG).

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Pb: Batterie enthält Blei